Geschäfts­be­din­gun­gen.

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der onex Systemhaus GmbH - nachstehend onex genannt -

Lesen Sie bitte auch das „Kleingedruckte“. Die onex bietet Ihnen ein vielseitiges Angebot mit einer professionellen Dienstleistung. Daher haben unsere Geschäftsbedingungen den Anspruch, die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und der onex unter Berücksichtigung der Interessen aller verbindlich und fair zu regeln. Sie werden erkennen, dass wir hier nur das Notwendigste mit Ihnen regeln.

1. Geltungsbereich

Lieferungen, Leistungen und sonstige rechtsge­schäftliche Handlungen der onex erfolgen aus­schließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbe­dingungen. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten die Allge­meinen Geschäftsbe­dingungen der onex als angenommen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrück­lich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens onex nicht ausdrücklich widerspro­chen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allge­meinen Geschäfts- und Liefer­bedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schrift­lich onex anzu­zeigen.

2. Lieferung und Versand

Alle Angebote sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur so­lange der Vorrat reicht. Alle von onex genann­ten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich als ver­bindlich vereinbart wird. Verlangt der Käufer nach Auftrags­erteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die onex eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl onex diese Um­stände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird onex an der rechtzeitigen Vertragserfüllung z.B. durch Beschaf­fungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihrem Zu­lieferanten gehindert, so gelten die allge­meinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von 6 Wochen setzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbind­lichen Liefertermins nachweislich auf Mobilma­chung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von onex nicht zu vertre­tende Umstände zurückzufüh­ren, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zu­rücktreten, wenn er onex nach Ablauf der verlängerten Frist eine ange­messene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn onex nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt.
Die Kosten für den Versand und die Transportversi­cherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen von onex liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersu­chen und erkenn­bare bzw. entdeckte Transport­schäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich onex anzuzeigen. Verliert onex aufgrund des Un­terlassens dieser Verpflich­tung ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Unterlieferanten, so haftet der Kunde für sämtli­che Kosten, die aus dieser Obliegenheits­verletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager von onex verlässt.
onex ist jederzeit berechtigt, Teillieferungen und Teil­leistungen vorzunehmen.

3. Zahlungsbedingungen und Preise

Alle Rechnungsbeträge von onex sind sofort fällig und bis zum dem in der Rechnung angegebenen Zah­lungsziel zahlbar. Nach Ablauf gerät der Kunde in Zah­lungsverzug. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei onex. Im Verzugsfalle ist onex be­rechtigt, weitere Liefe­rungen und Leistungen zurückzu­halten. Bei Zahlungs­verzug des Kunden ist onex be­rechtigt, ohne vorherige Mahnung Verzugszinsen ent­sprechend § 288 BGB zu be­rechnen.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Für alle Preise ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preis­liste von onex maßgeblich. Preisänderungen sind zu­lässig, wenn zwischen Vertragsschluss und Liefertermin mehr als vier Monate, soweit der Vertrags­partner Verbraucher ist, bzw. sechs Wochen, soweit der Vertragspartner Unternehmer, juristische Person des öf­fentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sonderver­mögen ist, liegen. Erhöhen sich da­nach bis zur Fertig­stellung der Lieferung die Löhne, Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist onex be­rechtigt, den Preis angemessen entsprechend der Kos­tensteigerung zu erhöhen. Der Kunde ist zum Rück­tritt berechtigt, soweit die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Vertrags­schluss und Auslieferung nicht nur unerheblich über­steigt.

4. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Be­zahlung aller Forderungen von onex aus dem Ver­trag mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigen­tum von onex.
Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehalts­ware mit nicht onex gehörenden Waren erwirbt onex Miteigen­tum anteilig im Verhältnis des Rech­nungswertes der Vorbe­haltsware zur übrigen Ware. Be- und Verarbeitung der Vor­behaltsware erfolgen für onex als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne onex zu verpflichten. An der verarbeite­ten Ware ent­steht Mit­eigentum von onex im Sinne der vor­stehenden Be­stimmungen.
Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbe­halt von onex stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versi­chern (d.h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstrom­versicherung) und onex auf An­forderung eine solche Ver­sicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versi­cherungsanspruch des Kunden als an onex abgetreten.
Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigen­tumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde onex unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt von onex unver­züglich in ge­eigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände ver­äußert und onex dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde onex bereits mit Vertragsabschluss alle An­sprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist ver­pflichtet, onex alle zur Geltendma­chung dieser Rech­te erforderlichen Informationen her­auszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
Darüber hinaus gilt bei Verwendung dieser Be­dingungen gegenüber Unternehmern, juristischen Per­sonen des öffent­lichen Rechts und öffentlich-rechtli­chem Sondervermögen folgendes:
Das Eigentum an gelieferter Ware geht erst dann auf den Kunden über, wenn dieser die gesamten Forderungen aus der bestehenden Geschäftsver­bindung mit onex beglichen hat. Der Kunde ist widerruflich berechtigt, die Vorbehalts­ware im ord­nungsgemäßen Geschäftsverkehr seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterzuveräußern, nicht jedoch zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Dritte erwachsen.

5. Haftungsbeschränkung

onex haftet für Schäden, die von ihr, ihren gesetz­lichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen aufgrund Vor­satz und grober Fahrlässigkeit verursacht werden.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet onex nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Un­möglichkeit vorliegt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertrags­pflichten haftet onex nicht. Im Fall einer Haftung aus leich­ter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche unmittelba­re Schäden be­grenzt, die vorhersehbar bzw. vertragsty­pisch sind. Diese Haftungsbegrenzung gilt bei Haftung aus leichter Fahrlässigkeit auch im Fall eines Leistungshinder­nisses bei Vertragsschluss auf Seiten von onex.
Soweit es sich nicht um unmittelbare Personen- und Sachschäden handelt, haftet onex insgesamt nur bis zur Höhe von EUR 2.500,00. onex haftet nicht für ent­gangenen Gewinn, Produktionsausfall, ausge­bliebene Ein­sparungen oder mittelbare und/oder Folgeschäden, es sei denn, onex hat grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt. onex haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, sie muss sich die Vernichtung der Daten als grob fahrlässig oder vorsätzlich zurechnen lassen und dass der Kunde durch angemessene, dem Stand der Technik entspre­chende Sicherheitsmaßnahmen dafür Sorge getragen hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das vom Kunden in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertret­barem Aufwand rekonstruierbar sind.
Eine Haftung für Vorsatz und jede Fahrlässigkeit wegen der Übernahme von Garantien, wegen Arglist, für Per­sonenschäden und nach dem Produkthaftungs­gesetz bleibt von den Regelungen dieses Abschnitts un­berührt.

6. Gewährleistung

onex gewährleistet, dass die Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei von Sach- und Rechts­mängeln ist. Garantien im Rechts sinne erhält der Kunde von onex nicht, es sei denn, es ist schriftlich vereinbart.
Die Gewährleistungsfrist beträgt, soweit der Kunde Ver­braucher ist, 2 Jahre ab Ablieferung der Ware, so­weit der Kunde Unternehmer, juristische Person des öf­fentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sonderver­mögen ist, 1 Jahr ab Ablieferung der Ware.
Tritt ein Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist auf, so ist der Kunde verpflichtet, diesen unverzüglich onex schriftlich anzuzeigen. Im Rahmen der schriftli­chen Mängel­rüge sind konkrete Angaben hinsichtlich des aufgetretenen Mangels zu machen. Kaufmännische Untersuchungs- und Rüge pflichten bleiben unberührt.
Ist die Ware mangelhaft, so erfolgt die Mängelbesei­tigung zunächst nach Wahl des Kunden durch Nach­besserung oder Ersatzlieferung soweit der Kunde Un­ternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, nach Wahl von onex. Bleiben Nachbesserungsversuche von onex erfolglos, wobei hinsichtlich des gleichen Mangels zwei Nachbesse­rungsversuche zulässig sind, oder bietet onex keine mangelfreie Ersatzlieferung an, hat der Kunde das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder auf angemessene Her­absetzung der Vergütung (Minderung). Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesonde­re bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde wegen eines Sach- oder Rechtsmangels nach gescheiterter Nacherfül­lung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse, Reparaturen und Veränderungen von nicht auto­risierten Dritten oder Bedienungsfehler entstehen sowie nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Die Ge­währleistung entfällt, soweit der Kunde Nachbesse­rungen verweigert oder ohne Zustimmung von onex Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.
onex kann im Rahmen ihrer Gewährleistungsver­pflichtung fehlerhafte Geräte, Elemente, Zusatzeinrich­tungen oder Teile reparieren oder austauschen. In dem hierfür er­forderlichen Umfang wird der Kunde vor dem Austausch Programme und Komponenten (einschließ­lich seiner Anwendungsprogramme, Daten, Datenträ­ger, Änderungen und Anbauten) entfernen.
Die Gewährleistungsregelungen dieses Abschnitts finden entsprechende Anwendung auf werkvertragliche Leis­tungen, die onex gegenüber dem Kunden erbringt. Für den Beginn der Gewährleistungsfrist ist der Zeitpunkt der Abnahme maßgeblich.
Sonderfall – Aktivierung von Softwarelizenzen:
Für die Aktivierbarkeit von Softwarelizenzen garantiert die onex für einen Zeitraum von 3 Monaten nach dem Erwerb. Sollte innerhalb dieses Zeitraums die Lizenz nicht mehr aktivierbar sein, so hilft die onex bei der Beseitigung des Fehlers, ggf. durch den Tausch der Lizenz. Nach Ablauf des 3. Monats ist die onex nicht mehr für Probleme mit der Lizenzaktivierbarkeit haftbar.

7. Software

Für Verträge über Software gelten ergänzend nach­folgende Bestimmungen:
onex macht erhebliche Anstrengungen durch regelmäßige Qualitätssicherungsmaßnahmen eine wei­test ge­hende Mängelfreiheit der Softwareprodukte zu erreichen. Es ist dem Kunden bekannt, dass nach dem Stand der Technik Fehler der Software nicht ausge­schlossen werden können. Ein Recht auf Rücktritt oder Minderung hat der Kunde nur, wenn sich ein Pro­grammfehler für das gesamte vertragliche Leistungs­bild als erheblich und wesentlich er­weisen sollte und der Fehler nicht durch andere Möglichkei­ten der Soft­ware gelöst werden kann.
Jede weitere Gewährleistung, insbesondere dafür, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist, sowie für direkte oder indirekt verursachte Schäden (z.B. Gewinn­verluste, Betriebsunterbrechung) sowie für Verluste von Da­ten oder Schäden, die im Zusammen­hang mit der Wieder­herstellung verloren gegangener Daten entstehen, ist aus­drücklich ausgeschlossen, es sei denn, dass onex bzw. ihren Mitarbeitern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nach­gewiesen werden kann. onex behält sich vor, auch nach Lieferung Änderungen an den Programmen vornehmen zu lassen, die die Leistungsfähigkeit des Programms ver­bessern und die übrige Software nicht beeinträchtigen.
Die Installation der Software wird auf Kunden­wunsch gegen gesonderte Berechnung von onex übernommen.

8. Vertraulichkeit

onex und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite auf unbestimmte Zeit geheim zu halten und nicht an Dritte wei­ter zu geben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere In­formationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbezie­hung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Ver­tragszweckes nutzen.

9. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der unwirk­samen Bestimmung dasjenige, was dem angestrebten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.
Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertrags­ergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie von onex schriftlich bestätigt werden.
Der Kunde kann seine Rechte aus seiner Geschäfts­beziehung mit onex nur mit schriftlicher Einwilligung von onex abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kauf­preisforderung ist dem Kunden nur mit anerkann­ten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.
Erfüllungsort für Zahlungen des Kunden sowie für Liefe­rungen und Leistungen von onex, mit Aus­nahme etwaiger von onex beim Kunden vereinba­rungsgemäß vor Ort zu erbringender Leistungen, ist der Sitz von onex bzw. der Sitz der die betreffende Leis­tung erbringenden onex-Geschäftsstelle.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist für alle Streitigkei­ten Böblingen, soweit es sich bei dem Kunden um einen Unter­nehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
Es gilt deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht wird aus­geschlossen.

Stand: Juli 2016