Geschäftsbedingungen.
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der onex Systemhaus GmbH - nachstehend onex genannt -
Lesen Sie bitte auch das „Kleingedruckte“. Die onex bietet Ihnen ein vielseitiges Angebot mit einer professionellen Dienstleistung. Daher haben unsere Geschäftsbedingungen den Anspruch, die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und der onex unter Berücksichtigung der Interessen aller verbindlich und fair zu regeln. Sie werden erkennen, dass wir hier nur das Notwendigste mit Ihnen regeln.
1. Geltungsbereich
Lieferungen, Leistungen und sonstige rechtsgeschäftliche Handlungen der onex erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der onex als angenommen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens onex nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich onex anzuzeigen.
2. Lieferung und Versand
Alle Angebote sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur solange der Vorrat reicht. Alle von onex genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wird. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die onex eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl onex diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird onex an der rechtzeitigen Vertragserfüllung z.B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihrem Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von 6 Wochen setzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von onex nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er onex nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn onex nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt.
Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen von onex liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare bzw. entdeckte Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich onex anzuzeigen. Verliert onex aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Unterlieferanten, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager von onex verlässt.
onex ist jederzeit berechtigt, Teillieferungen und Teilleistungen vorzunehmen.
3. Zahlungsbedingungen und Preise
Alle Rechnungsbeträge von onex sind sofort fällig und bis zum dem in der Rechnung angegebenen Zahlungsziel zahlbar. Nach Ablauf gerät der Kunde in Zahlungsverzug. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei onex. Im Verzugsfalle ist onex berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist onex berechtigt, ohne vorherige Mahnung Verzugszinsen entsprechend § 288 BGB zu berechnen.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Für alle Preise ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisliste von onex maßgeblich. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und Liefertermin mehr als vier Monate, soweit der Vertragspartner Verbraucher ist, bzw. sechs Wochen, soweit der Vertragspartner Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist onex berechtigt, den Preis angemessen entsprechend der Kostensteigerung zu erhöhen. Der Kunde ist zum Rücktritt berechtigt, soweit die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Vertragsschluss und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
4. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen von onex aus dem Vertrag mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum von onex.
Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit nicht onex gehörenden Waren erwirbt onex Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für onex als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne onex zu verpflichten. An der verarbeiteten Ware entsteht Miteigentum von onex im Sinne der vorstehenden Bestimmungen.
Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt von onex stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d.h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und onex auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an onex abgetreten.
Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde onex unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt von onex unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und onex dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde onex bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, onex alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
Darüber hinaus gilt bei Verwendung dieser Bedingungen gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen folgendes:
Das Eigentum an gelieferter Ware geht erst dann auf den Kunden über, wenn dieser die gesamten Forderungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung mit onex beglichen hat. Der Kunde ist widerruflich berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterzuveräußern, nicht jedoch zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Dritte erwachsen.
5. Haftungsbeschränkung
onex haftet für Schäden, die von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen aufgrund Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verursacht werden.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet onex nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet onex nicht. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche unmittelbare Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. vertragstypisch sind. Diese Haftungsbegrenzung gilt bei Haftung aus leichter Fahrlässigkeit auch im Fall eines Leistungshindernisses bei Vertragsschluss auf Seiten von onex.
Soweit es sich nicht um unmittelbare Personen- und Sachschäden handelt, haftet onex insgesamt nur bis zur Höhe von EUR 2.500,00. onex haftet nicht für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare und/oder Folgeschäden, es sei denn, onex hat grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt. onex haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, sie muss sich die Vernichtung der Daten als grob fahrlässig oder vorsätzlich zurechnen lassen und dass der Kunde durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen dafür Sorge getragen hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das vom Kunden in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruierbar sind.
Eine Haftung für Vorsatz und jede Fahrlässigkeit wegen der Übernahme von Garantien, wegen Arglist, für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den Regelungen dieses Abschnitts unberührt.
6. Gewährleistung
onex gewährleistet, dass die Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Garantien im Rechts sinne erhält der Kunde von onex nicht, es sei denn, es ist schriftlich vereinbart.
Die Gewährleistungsfrist beträgt, soweit der Kunde Verbraucher ist, 2 Jahre ab Ablieferung der Ware, soweit der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, 1 Jahr ab Ablieferung der Ware.
Tritt ein Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist auf, so ist der Kunde verpflichtet, diesen unverzüglich onex schriftlich anzuzeigen. Im Rahmen der schriftlichen Mängelrüge sind konkrete Angaben hinsichtlich des aufgetretenen Mangels zu machen. Kaufmännische Untersuchungs- und Rüge pflichten bleiben unberührt.
Ist die Ware mangelhaft, so erfolgt die Mängelbeseitigung zunächst nach Wahl des Kunden durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung soweit der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, nach Wahl von onex. Bleiben Nachbesserungsversuche von onex erfolglos, wobei hinsichtlich des gleichen Mangels zwei Nachbesserungsversuche zulässig sind, oder bietet onex keine mangelfreie Ersatzlieferung an, hat der Kunde das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder auf angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung). Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde wegen eines Sach- oder Rechtsmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse, Reparaturen und Veränderungen von nicht autorisierten Dritten oder Bedienungsfehler entstehen sowie nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde Nachbesserungen verweigert oder ohne Zustimmung von onex Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.
onex kann im Rahmen ihrer Gewährleistungsverpflichtung fehlerhafte Geräte, Elemente, Zusatzeinrichtungen oder Teile reparieren oder austauschen. In dem hierfür erforderlichen Umfang wird der Kunde vor dem Austausch Programme und Komponenten (einschließlich seiner Anwendungsprogramme, Daten, Datenträger, Änderungen und Anbauten) entfernen.
Die Gewährleistungsregelungen dieses Abschnitts finden entsprechende Anwendung auf werkvertragliche Leistungen, die onex gegenüber dem Kunden erbringt. Für den Beginn der Gewährleistungsfrist ist der Zeitpunkt der Abnahme maßgeblich.
Sonderfall – Aktivierung von Softwarelizenzen:
Für die Aktivierbarkeit von Softwarelizenzen garantiert die onex für einen Zeitraum von 3 Monaten nach dem Erwerb. Sollte innerhalb dieses Zeitraums die Lizenz nicht mehr aktivierbar sein, so hilft die onex bei der Beseitigung des Fehlers, ggf. durch den Tausch der Lizenz. Nach Ablauf des 3. Monats ist die onex nicht mehr für Probleme mit der Lizenzaktivierbarkeit haftbar.
7. Software
Für Verträge über Software gelten ergänzend nachfolgende Bestimmungen:
onex macht erhebliche Anstrengungen durch regelmäßige Qualitätssicherungsmaßnahmen eine weitest gehende Mängelfreiheit der Softwareprodukte zu erreichen. Es ist dem Kunden bekannt, dass nach dem Stand der Technik Fehler der Software nicht ausgeschlossen werden können. Ein Recht auf Rücktritt oder Minderung hat der Kunde nur, wenn sich ein Programmfehler für das gesamte vertragliche Leistungsbild als erheblich und wesentlich erweisen sollte und der Fehler nicht durch andere Möglichkeiten der Software gelöst werden kann.
Jede weitere Gewährleistung, insbesondere dafür, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist, sowie für direkte oder indirekt verursachte Schäden (z.B. Gewinnverluste, Betriebsunterbrechung) sowie für Verluste von Daten oder Schäden, die im Zusammenhang mit der Wiederherstellung verloren gegangener Daten entstehen, ist ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dass onex bzw. ihren Mitarbeitern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. onex behält sich vor, auch nach Lieferung Änderungen an den Programmen vornehmen zu lassen, die die Leistungsfähigkeit des Programms verbessern und die übrige Software nicht beeinträchtigen.
Die Installation der Software wird auf Kundenwunsch gegen gesonderte Berechnung von onex übernommen.
8. Vertraulichkeit
onex und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite auf unbestimmte Zeit geheim zu halten und nicht an Dritte weiter zu geben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
9. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung dasjenige, was dem angestrebten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.
Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie von onex schriftlich bestätigt werden.
Der Kunde kann seine Rechte aus seiner Geschäftsbeziehung mit onex nur mit schriftlicher Einwilligung von onex abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.
Erfüllungsort für Zahlungen des Kunden sowie für Lieferungen und Leistungen von onex, mit Ausnahme etwaiger von onex beim Kunden vereinbarungsgemäß vor Ort zu erbringender Leistungen, ist der Sitz von onex bzw. der Sitz der die betreffende Leistung erbringenden onex-Geschäftsstelle.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten Böblingen, soweit es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
Es gilt deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
Stand: Juli 2016